Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Armin Hain GmbH & Co. KG
1. Allgemeines: Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen
Regelungen abweichende Bestimmungen - insbesondere in Einkaufsbedingungen des
Bestellers - sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich
bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten
oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis
abweichender Bestimmungen.
2. Angebote, Verträge: Unsere Angebote sind freibleibend; ein
Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder vorgedruckte
Auftragsbestätigung zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden
sind.
Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages
oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Erklärungen und Anzeigen des Bestellers nach Vertragsabschluß sind
nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
3. Preise: In unseren Preisen sind - soweit nichts anderes
vereinbart ist - die Kosten für Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer nicht
enthalten. Die Verpackungskosten sind in unseren Preisen enthalten.
4. Werkzeuge und Modelle: Diese bleiben unser Eigentum, auch wenn
der Besteller uns diese ganz oder teilweise vergütet.
5. Vorauszahlung: Sicherheitsleistung: Wir behalten uns vor,
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Leistung
zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden,
durch die unsere Forderung gefährdet ist. Unser Verlangen ist schriftlich an den
Besteller zu richten. Leistet dieser nicht innerhalb angemessener Frist nach
Zugang des Schreibens Vorauszahlung bzw. Sicherheit sind wir berechtigt, ohne
weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
6. Leistungsort: Leistungsort für die Lieferung ist der Ort
unseres Lieferwerkes oder –lagers.
7. Versand, Lieferungen: Soweit nicht anderes vereinbart ist,
versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir
Versandart, Versandweg und Frachtführer. Teillieferungen sind zulässig. Ziffer 6
bleibt unberührt.
8. Liefertermine: Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns
überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist
zu setzen.
9. Transportversicherung: Wir sind berechtigt, im Auftrag und auf
Kosten des Bestellers eine angemessene Transportversicherung, mindestens in Höhe
des Rechnungswertes der Ware, abzuschließen.
10. Eigentumsvorbehalt: Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Wird die Ware
von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt
auf die gesamte neue Sache.
Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden
Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem
Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten
anderen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
entspricht.
Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers oder
Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus
schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der
Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt
er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.
Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehende
Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert
der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus
oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem
Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren.
Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung
sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er
ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben
und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur
Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz
der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten
uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen, so
sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer
Wahl verpflichtet.
11. Höhere Gewalt: Bei höherer Gewalt ruhen unsere
Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsabschluß
bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen
Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten aus
den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß
beliefern.
12. Produktangaben: Unsere Angaben über unsere Produkte und
Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer
Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse, mit denen wir keine über den
jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift
nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der
Produktentwicklung vor. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere
Erzeugnisse und Verfahren auf Ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu
prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie
für Anwendungen und Verfahrensweisen.
13. Beanstandungen: Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen,
müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang
der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, jedoch innerhalb von 10 Tagen
nach ihrer Entdeckung) schriftlich zugegangen sein.
14. Gewährleistung: Soweit die Beschaffenheit der Ware zu Recht
beanstandet ist, werden wir sie nach unserer Wahl umtauschen oder nachbessern.
Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum
fehlerhaft sein, so hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl die
Herabsetzung des Entgeltes oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen.
15. Fehlmengen: Fehlmengen liefern wir nach, soweit uns das
zumutbar ist. Ansonsten erteilen wir eine entsprechende Gutschrift.
16. Schadensersatz: Auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder
unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder
wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von
wesentlicher Bedeutung ist. Der Haftungsausschluß gilt auch nicht beim Fehlen
von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung
gerade bezweckt hat, den Besteller gegen die entstandenen Schäden abzusichern.
Der Haftungsausschluß gilt auch nicht, soweit wir für Personenschäden oder
Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus
sonstigen Gründen zwingend haften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere
Haftung auf Schadenersatz auf den Rechnungswert der betroffenen Ware begrenzt.
17. Rechnungsabschlüsse: Der Kunde hat Rechnungs-abschlüsse,
insbesondere Saldenbestätigungen, sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf
ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen
Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats seit Zugang abzusenden; sonstige
Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger
Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche Ansprüche der Kunden bei
begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
18. Gerichtsstand: Ist der Besteller Kaufmann, so ist
Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens; erheben wir Klage, so gilt daneben
auch der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.
19. Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das
Vertragsgesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über
Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. 1989 II,586) findet keine
Anwendung.
20. Handelsklausen: Soweit Handelsklausen nach den International
Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS in Ihrer
jeweils neusten Fassung, die unter www.iccwbo.org/incoterms/preambles.asp
einzusehen sind.
21. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
22. Zahlung: 14 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto Kasse.
Download *.pdf-Version
