Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Armin Hain GmbH & Co. KG

1. Allgemeines: Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen - insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers - sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.
 

2. Angebote, Verträge: Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder vorgedruckte Auftragsbestätigung zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind.
 

Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
 

Erklärungen und Anzeigen des Bestellers nach Vertragsabschluß sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
 

3. Preise: In unseren Preisen sind - soweit nichts anderes vereinbart ist - die Kosten für Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten. Die Verpackungskosten sind in unseren Preisen enthalten.
 

4. Werkzeuge und Modelle: Diese bleiben unser Eigentum, auch wenn der Besteller uns diese ganz oder teilweise vergütet.
 

5. Vorauszahlung: Sicherheitsleistung: Wir behalten uns vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Leistung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere Forderung gefährdet ist. Unser Verlangen ist schriftlich an den Besteller zu richten. Leistet dieser nicht innerhalb angemessener Frist nach Zugang des Schreibens Vorauszahlung bzw. Sicherheit sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
 

6. Leistungsort: Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lieferwerkes oder –lagers.
 

7. Versand, Lieferungen: Soweit nicht anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer. Teillieferungen sind zulässig. Ziffer 6 bleibt unberührt.
 

8. Liefertermine: Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
 

9. Transportversicherung: Wir sind berechtigt, im Auftrag und auf Kosten des Bestellers eine angemessene Transportversicherung, mindestens in Höhe des Rechnungswertes der Ware, abzuschließen.
 

10. Eigentumsvorbehalt: Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Wird die Ware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache.
 

Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
 

Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.
 

Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehende Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz
 

der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
 

11. Höhere Gewalt: Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsabschluß bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.
 

12. Produktangaben: Unsere Angaben über unsere Produkte und Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse, mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf Ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen.
 

13. Beanstandungen: Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, jedoch innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich zugegangen sein.
 

14. Gewährleistung: Soweit die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet ist, werden wir sie nach unserer Wahl umtauschen oder nachbessern. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft sein, so hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Entgeltes oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
 

15. Fehlmengen: Fehlmengen liefern wir nach, soweit uns das zumutbar ist. Ansonsten erteilen wir eine entsprechende Gutschrift.
 

16. Schadensersatz: Auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Der Haftungsausschluß gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen die entstandenen Schäden abzusichern. Der Haftungsausschluß gilt auch nicht, soweit wir für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf Schadenersatz auf den Rechnungswert der betroffenen Ware begrenzt.
 

17. Rechnungsabschlüsse: Der Kunde hat Rechnungs-abschlüsse, insbesondere Saldenbestätigungen, sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats seit Zugang abzusenden; sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche Ansprüche der Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
 

18. Gerichtsstand: Ist der Besteller Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.
 

19. Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Vertragsgesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. 1989 II,586) findet keine Anwendung.
 

20. Handelsklausen: Soweit Handelsklausen nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS in Ihrer jeweils neusten Fassung, die unter www.iccwbo.org/incoterms/preambles.asp einzusehen sind.
 

21. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
 

22. Zahlung: 14 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto Kasse.

 

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